Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Anrufannahme & Telefonsekretariats-Dienstleistung “Mobile Office” der Firma Mobile Office Communications GmbH

Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken: Shutterstock, Mobile Office Communications GmbH

Gegenstand der Bedingungen

§ 1 Leistungsumfang

(1) Unter dem Namen Mobile Office Communications GmbH stellt der Auftragnehmer die Technik und das Personal bereit:

  1. Um vom Auftraggeber umgeleitete Telefongespräche im Namen des Auftragsgebers entgegenzunehmen.
  2. Um Mitteilungen für den Auftraggeber entgegenzunehmen.
  3. Um die vom Auftraggeber telefonisch übermittelten oder in dem ihm zur Verfügung gestellten Online-Tool hinterlegten allgemeine Daten und Informationen des Auftraggebers an Anrufer weiterzugeben.
  4. Um personenbezogene Nachrichten, die vom Auftraggeber hinterlegt wurden, an als Adressat identifizierte Anrufer weiterzugeben.
  5. Um für den Auftraggeber entgegengenommene Mitteilungen per Telefax, E-Mail, SMS, per App oder auf Abruf telefonisch zu übermitteln.
  6. Um dem Auftraggeber den Kunden-Login im Internet bereitzustellen.
  7. Um eine Erreichbarkeit des Systems an 365 Tagen zu gewährleisten.
  8. Zwischen Heiligabend und Neujahr eingeschränkter Service von 08.00 Uhr – 18.00 Uhr.
  9. Unser Kundensupport steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr zur Verfügung.

(2) Der Auftragnehmer erbringt die Sekretariatsdienstleitung auf Grundlage der durch den Auftraggeber im Verwaltungsprogramm online hinterlegten oder telefonisch übermittelten Vorgaben. Soweit diese Vorgaben in Einzelfällen nicht ausreichen, erbringt der Auftragnehmer die Dienstleistungen so, wie es dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers entspricht.

(3) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber eine Telefonnummer zu, auf die der Auftraggeber seine Anrufe ständig oder bei Bedarf weiterleiten kann. Die Änderung der zugewiesenen Telefonnummer aus technischen oder betrieblichen Gründen bleibt vorbehalten. Der Auftraggeber darf die ihm zugewiesene Telefonnummer nach außen nicht veröffentlichen, sondern nur zur Weiterleitung verwenden. Im Rahmen des Mobile Office Sekretariats besteht kein Anspruch auf Erteilung bestimmter Zielrufnummern für Telefon und Fax oder auf Eintragung dieser Rufnummern in öffentliche Verzeichnisse. Die Mobile Office Communications GmbH bleibt Inhaber sämtlicher Rechte und Pflichten an den Zielrufnummern; der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Überlassung dieser Rufnummern nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Eine eventuell benötigte Anrufweiterleitung von einer Rufnummer des Auftragsgebers ist nicht Gegenstand des Vertragsverhältnisses mit der Mobile Office Communications GmbH.

(4) Die durch den Auftraggeber im Verwaltungsprogramm hinterlegten Vorgaben an das Mobile Office Sekretariat – Meldetexte, VIP-Nachrichten, Firmeninformationen, Erreichbarkeit etc. – können vom Auftraggeber jederzeit geändert werden. Die Vorgaben können auch einfache geschäftliche Vorgänge (Bestell- oder Auftragsannahmen) beinhalten, sofern diese einem vorab festgelegten und aus dem Verwaltungsprogramm ersichtlichen einfach standardisierbaren Schema folgen. Der Auftraggeber behält sich insoweit vor, Art und Umfang der Texte auf ein dem Vertragsverhältnis angemessenes Maß zu begrenzen. Individuelle Verkaufs- oder Beratungsdienstleistungen im Auftrag des Auftraggebers durch Mitarbeiter der Mobile Office Communications GmbH sind in jedem Fall ausgeschlossen.

(5) Der Auftragnehmer sichert zu, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, damit die zuvor genannten Dienstleistungen jederzeit im vertraglich vereinbarten Umfang erbracht werden können. Er sorgt unter anderem durch Schulungen der Mitarbeiter und anderweitige Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür, dass die telefonischen Übermittlungsdienste und andere angebotene Dienstleistungen stets mit größter Sorgfalt ausgeführt werden. Gleichwohl kann nicht völlig ausgeschlossen werden, dass Informationen in Einzelfällen versehentlich unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig verstanden bzw. weitergeleitet werden. Für einen möglichst umfassenden Schutz vor den hieraus ggf. resultierenden Schäden ist daher die ergänzende Mitwirkung des Auftraggebers unabdingbar.

(6) Die Mobile Office Communications GmbH ist berechtigt, in gebotenem Umfang Wartungsarbeiten an ihren technischen Systemen durchzuführen. Sie wird dies nach Möglichkeiten zu Zeiten tun, in denen keine oder jedenfalls nur geringe Beeinträchtigungen für den Auftraggeber zu erwarten sind. In unaufschiebbaren Fällen ist die Mobile Office Communications GmbH berechtigt, Wartungsarbeiten auch zu Zeiten durchzuführen, in denen Beeinträchtigungen nicht vollständig auszuschließen sind. Sie wird alle Maßnahmen ergreifen, die Beeinträchtigungen auf das im Rahmen notwendig geringste Maß zu begrenzen.

(7) Die Mobile Office Communications GmbH kann keine Gewähr dafür übernehmen, dass sie nicht in Einzelfällen durch höhere Gewalt oder Verschulden dritter – beispielsweise durch Überlastung des Telefonnetzes – oder durch unaufschiebbare Wartungsarbeiten am technischen System (Abs. 6) an der (rechtzeitigen) Erbringung ihrer Dienstleistungen gehindert wird. Sie verpflichtet sich in diesem Fall, sämtliche ihr technisch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, diesen Hinderungsgrund alsbald zu beseitigen.

§ 2 Vertragsbeginn

(1) Das Vertragsverhältnis beginnt zum vereinbarten Termin, spätestens jedoch mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Dienste. Die Mobile Office Communications GmbH sendet dem Auftraggeber eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform zu. Diese enthält die wesentlichen vereinbarten Vertragsdaten, insbesondere zum Vertragsbeginn, die Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs und das aktuelle Preisverzeichnis, soweit diese dem Auftraggeber nicht bereits mit dem Angebot übersandt wurden.

(2) Räumt die Mobile Office Communications GmbH dem Auftraggeber für einen bestimmten Zeitraum ein unbeschränktes Guthaben an nutzungsabhängigen Leistungsentgelten ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dieses Kontingent nur in einem Umfang zu nutzen, der ihm das Kennenlernen und Erproben der Dienstleistung in angemessenem Umfang ermöglicht („fair-use-policy“). Überschreitet die unentgeltliche Nutzung der Dienstleistungen durch den Auftraggeber den angemessenen Umfang erheblich (z.B. durch Einsatz im Rahmen einer Marketing-Aktion), so ist die Mobile Office Communications GmbH berechtigt, den Zeitraum der kostenlosen Nutzung vorzeitig zu beenden.

§ 3 Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dienstleistungen der Mobile Office Communications GmbH weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten zu verwenden, die gegen gesetzliche Bestimmungen – gleich welcher Art – verstoßen. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien der Mobile-Office Communications GmbH zuzurechnen.

(2) Der Aufraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, wenn er oder ein von ihm benannter Ansprechpartner/Vertreter für einen längeren Zeitraum als zwei Wochen nicht in der Lage ist, für ihn bestimmte Benachrichtigungen abzurufen. Er hat selbständig dafür Sorge zu tragen, dass die technischen Einrichtungen, über die er Benachrichtigungen empfängt (Mobiltelefon, Faxgerät etc.) empfangsbereit sind und trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass eventuelle Anrufweiterleitungen seiner Anschlüsse auf den Mobile Office Telefonnummern korrekt geschaltet sind. Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, die Mobile Office Communications GmbH unverzüglich über eventuelle Änderungen seiner Anschrift, der Rechtsform oder der gesetzlichen Vertretung zu unterrichten.

(3) Kommt der Auftraggeber einer seiner Verpflichtungen aus den Absätzen 1 und 2 nicht nach, ist der Auftragnehmer berechtigt, gegenüber Dritten zu offenbaren, dass er als externer Dienstleister für den Auftraggeber tätig ist, wenn dies zur Wahrung seiner eigenen Belange, insbesondere dem Schutz seiner Mitarbeiter, erforderlich ist.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, seinen Mobile Office Account im Kunden-Login vor dem unbefugten Zugang durch Dritte zu schützen, insbesondere die ihm zugewiesenen Passworte – beispielsweise durch regelmäßige Änderung – zu sichern und durch angemessene Maßnahmen vor Verlust zu schützen. Er verpflichtet sich weiter, sämtliche Änderungsaufträge der bei der Mobile Office Communications GmbH hinterlegten Anweisungen zu Anruferbegrüßung, Anrufweiterleitungen, Benachrichtigungsoptionen etc. ausschließlich

  • telefonisch über den Kundenservice oder
  • per Internet über das Kunden-Login über https://www.mobile-office.de/ oder über die App, zu übermitteln.

Er akzeptiert, dass Änderungsanweisungen, die auf anderen Übertragungswegen an die Mobile Office Communications GmbH herangetragen werden, aus Sicherheitsgründen ausnahmslos nicht ausgeführt werden können. Das Recht der Mobile Office Communications GmbH, zusätzliche oder die bisherigen Methoden ersetzende Identifikationsmethoden einzuführen, bleibt hiervon unberührt.

(5) Sobald dem Auftraggeber Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Informationen durch Mitarbeiter des Auftragnehmers möglicherweise unvollständig, inhaltlich unklar oder unrichtig weitergeleitet wurden (§ 1 Abs. 5), obliegt es dem Auftraggeber, im ihm zumutbaren Umfang – durch Rückfrage bei dem Anrufer und/oder andere hierfür geeignete Maßnahmen – diese Unklarheiten auszuräumen, um eventuell drohende Schäden zu verhindern bzw. so gering wie möglich zu halten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Informationen solche Vorgänge betreffen, die erhebliche wirtschaftliche oder sonstige Auswirkungen für den Geschäftsbetrieb des Aufraggebers oder dessen Vertragspartner haben können.

(6) Mängel hat der Auftraggeber unmittelbar nach Kenntniserlangung dem Auftragnehmer anzuzeigen.

§ 4 Leistungsentgelt

(1) Das Leistungsentgelt richtet sich nach dem jeweils vertraglich vereinbarten Tarif. Es besteht aus einer monatlichen Grundgebühr für die Bereitstellung der Dienste sowie nutzungsabhängigen Einzelentgelten. Es gilt das Preisverzeichnis der Mobile Office Communications GmbH in seiner jeweils gültigen Fassung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte werden nach den tatsächlich erbrachten Leistungen, also insbesondere Annahme und Bearbeitung von Anrufen oder sonstigen Aufträgen berechnet. Die Zahlungspflicht für Anrufe besteht für alle an die Mobile Office Communications GmbH-Rufnummern des Auftraggebers gerichteten Anrufe, auch für solche ohne verwertbares Kommunikationsergebnis (Verwählt, Fax an Telefon, Störanrufer etc.), es sei denn, die Mobile Office Communications GmbH hat die Anrufe zu vertreten.

(3) Abrechnungszeitraum ist jeweils ein Monat, beginnend mit dem Kalendertag des Vertragsbeginns nach Ablauf der Testphase. Auf Verlangen einer Vertragspartei kann ein abweichender Beginn des Abrechnungszeitraums festgelegt werden.

(4) Soweit dem Auftraggeber bei Vertragsbeginn ein Guthaben für die nutzungsabhängigen Leistungsentgelte gewährt wird (Startguthaben), ist dieses im ersten Monat des Vertragsverhältnisses aufzubrauchen. Die Übertragung von Guthaben auf spätere Abrechnungszeiträume oder die Barauszahlung ist nicht möglich.

(5) Die Mobile Office Communications GmbH stellt dem Auftraggeber bei Fälligkeit eine Rechnung, aus der die monatliche Grundgebühr sowie die Einzelentgelte zusammengefasst nach Dienstleistungsgruppen ersichtlich sind. Sie ist berechtigt, zum Ausgleich der Rechnung einen angemessenen, verbindlichen Zahlungstermin zu setzen (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

(8) Die Mobile Office Communications GmbH behält sich die Änderung von Leistungsentgelten vor. Sie kann eine Erhöhung insbesondere in dem Fall vornehmen, in dem sie selbst Preiserhöhungen durch Dritte (z.B. Festnetzbetreiber, Mobilfunknetzbetreiber) oder durch sonstige im gewöhnlichen Betrieb entstandenen Kostenfaktoren ausgesetzt ist.

(9) Änderungen von Leistungsentgelten teilt die Mobile Office Communications GmbH dem Auftraggeber in Schrift- oder Textform mit. Weichen diese Änderungen zum Nachteil des Auftraggebers von den bisherigen Regelungen ab, ist er berechtigt, innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung von dem ihm in diesem Falle zustehenden außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch zu machen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Auf die Frist und die Folgen ihrer Nichteinhaltung weist die Mobile Office Communications GmbH den Auftraggeber in der Mitteilung hin. Die Änderungen werden nicht vor Ablauf der Monatsfrist wirksam.

§ 5 Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgelts, Gegenansprüche

(1) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes innerhalb von acht Wochen ab Zugang der Rechnung direkt an die Mobile Office Communications GmbH zu erheben. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat. Die Mobile Office Communications GmbH macht den Auftraggeber auf die Frist und die Folgen der Nichteinhaltung in jeder Rechnung aufmerksam. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

(2) Die Zahlungspflicht bleibt auch im Falle der Erhebung von Einwendungen bestehen, solange die Mobile Office Communications GmbH die Einwendungen nicht als berechtigt anerkennt, innerhalb angemessener Frist nicht substantiiert zu den Einwendungen Stellung genommen hat oder die Einwendungen rechtskräftig festgestellt sind. Der Auftraggeber ist insbesondere nicht berechtigt, bereits gezahlte Beträge zurückzufordern (Rücklastschrift).

(3) Gegen Forderungen der Mobile Office Communications GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts steht dem Auftraggeber nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 6 Datenschutz

(1) Die Mobile Office Communications GmbH sichert dem Auftraggeber zu, sämtliche Mitarbeiter vertraglich zu umfassender Verschwiegenheit zu verpflichten.

(2) Die Mobile Office Communications GmbH erhebt, speichert und verarbeitet im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangte Daten entsprechend den gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, einerseits zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten, andererseits zum Nachweis der einzelnen angefallenen Nutzungsentgelte. Hierauf wird ausdrücklich hingewiesen (§ 33 BDSG).

(3) Insbesondere werden gespeichert: Kundennummer und Personalien des Auftraggebers, die Verbindungsdaten eingehender und abgehender Telefonate einschließlich der jeweiligen Rufnummer und des Namens des Anrufers/Angerufenen, angefallene Tarifeinheiten, der genaue Zeitpunkt und der wesentliche Inhalt des Gesprächs sowie die weiter veranlassten Maßnahmen einschließlich eventuell erbrachter Sonderdienstleistungen. Die Weitergabe der Daten an Dritte ist vorbehaltlich der Absätze 4 und 5 ausgeschlossen.

(4) Der Auftraggeber kann in seinem Mobile Office Kunden-Login ein Passwort zu seiner telefonischen Identifikation gegenüber dem Auftragnehmer festlegen. Dies soll gewährleisten, dass Informationen nicht an Unberechtigte weitergegeben werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Passwort nicht weiterzugeben und vertraulich zu behandeln. Der Auftragnehmer ist zu keiner weiteren Identitätsprüfung verpflichtet.

(5) Soweit die Daten zum Nachweis der Nutzungsentgelte gespeichert werden, verpflichtet sich die Mobile Office Communications GmbH, nur solche Datenbestandteile an Dritte weiterzugeben, deren Weitergabe für den Nachweis unabdingbar sind und deren Weitergabe nicht gegen datenschutzrechtliche Belange Dritter verstößt.

(6) Sonstige, insbesondere jegliche personenbezogenen Daten gibt die Mobile Office Communications GmbH nur dann an Dritte weiter, wenn und soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z.B. § 13 UKlaG).

(7) Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer die Erlaubnis, sich im Namen des Auftraggebers und mit dessen Namen zu melden. Insoweit verzichtet der Auftraggeber auf Namens- und Urheberrechte. Der Auftragnehmer handelt für den Auftraggeber nicht als Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfe.

(8) Während der Auftragslaufzeit trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Aktualität seiner Daten und Einstellungen.

(9) Die Mobile Office Communications GmbH nimmt einzelne Gespräche zu Qualitätszwecken auf und führt regelmäßige Qualitätsmonitorings durch. Sie sind dazu verpflichtet, dies Ihrem Anrufer mitzuteilen und die Einwilligung abzufragen.

(10) Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In Sachen Datenschutz wird auf die Anlage AVV-Vertrag inklusive dazugehöriger technisch organisatorischer Maßnahmen verwiesen.

§ 7 Haftung

(1) Der Auftraggeber haftet für Vermögensschäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn sie oder ihre Mitarbeiter die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben oder der Schaden auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) beruht. Bei einfach fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich die Haftung des Auftraggebers auf die nach dem Vertragsverhältnis typischen und vorhersehbaren Schäden und ist auf einen Betrag in Höhe des Leistungsentgelts aus den dem Schadensfall vorhergehenden zwei Monaten begrenzt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Auftraggeber auch im Falle der einfachen Fahrlässigkeit. Alle darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.

(2) Die Haftung des Auftraggebers für Vermögensschäden, die auf Übermittlungsfehlern zwischen dem Auftraggeber oder seinen Kunden einerseits und Mitarbeitern des Auftragnehmers andererseits beruhen, ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber nicht seinerseits seiner Obliegenheit zur Schadensvermeidung bzw. -minderung nachgekommen ist und/oder Änderungsaufträge auf anderen als den genannten Kommunikationswegen (E-Mail an info@mobile-office.de) übermittelt hat.

(3) Die Haftung der Mobile Office Communications GmbH für Schäden, die durch Ausfall, Beeinträchtigung oder die fehlerhafte Bedienung von Anlagen und Einrichtungen Dritter – insbesondere von Telekommunikationsdienstanbietern, wie der Deutsche Telekom AG oder Anbietern von SMS-Dienstleistungen – verursacht werden, ist ausgeschlossen.

(4) Für Ausfallzeiten, Fehler sowie Datenverluste, die durch Stromausfall, Hardware oder Software entstehen, wird keine Haftung übernommen.

(5) Bei Streik, Aussperrung, behördlicher Verfügung, höherer Gewalt oder anderen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ereignissen, kann der Auftragnehmer seine Dienstleistungen entsprechend anpassen oder zeitweise unterbrechen, ohne dass ein Recht des Auftraggebers zur Minderung besteht.

(6) Mit der Freischaltung des Kunden-Logins von Mobile Office erkennt der Auftraggeber an, dass der Auftragnehmer keine Haftung für Folgen der Online-Nutzung von Mobile Office, insbesondere der Sicherheit der Daten, übernimmt.

§ 8 Testphase/Zahlungsbedingungen

(1) Der Mobile Office Telefonservice und Versand von E-Mails steht testweise für 7 Tage bzw. maximal 100 Gesprächsminuten kostenlos zur Verfügung. In dieser Testphase beinhaltet er keinen Versand von SMS und Fax.

(2) 24 Stunden vor Ablauf der 7-tägigen Testphase bzw. nach 100 kostenlosen Gesprächsminuten (je nachdem welcher Fall vorher eintritt) werden Sie per E-Mail von uns über das zeitnahe Ende der Testphase informiert. Wenn Sie unseren Telefonservice nach der Testphase nicht weiternutzen möchten, senden Sie uns Ihre Kündigung bitte an kuendigung@mobile-office.de.

(3) Nach der Testphase werden alle eingehenden Gespräche mit einem Minutenpreis, der sekundengenau berechnet wird, sowie mit den Grundgebühren nach folgender Preisliste berechnet:

Preisliste

(4) Bei Buchung des Urlaubsspecial-Angebots steht keine kostenfreie Testphase zur Verfügung.

(5) Die Gesprächsweiterleitung in das nationale Festnetz wird mit 0,09 € und in das nationale Mobilfunknetz mit 0,19 € je Gesprächsminute berechnet.  Dieser Minutenpreis kann abhängig vom jeweiligen Provider günstiger ausfallen. Die Abrechnung der jeweiligen Gesprächsminuten erfolgt sekundengenau.

(6) Der Versand von SMS wird je SMS mit 0,15 € berechnet. Der Versand von Faxen wird je Fax mit 0,09 € berechnet.

(7) Der in Rechnung gestellte Betrag wird über die vom Auftraggeber im Mobile Office Kunden-Login gewählte Bezahlungsoption – Überweisung oder Einzugsermächtigung – beglichen.

(8) Sollte kein Forderungsausgleich beim Auftragnehmer per Rechnung innerhalb von sieben Tagen erfolgen oder eine Rücklastschrift eintreffen, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, seine Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen mit sofortiger Wirkung einzustellen. In diesem Falle ist dem Auftraggeber nicht gestattet, weiterhin Telefonanschlüsse zum Auftragnehmer umzuleiten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht zur Kündigung ohne Frist aus wichtigem Grund vor.

(9) Der Auftraggeber hat Einwendungen gegen die Berechnung des Leistungsentgeltes innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung direkt an die Auftragnehmerin zu erheben. Die Rechnung gilt als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihr nicht innerhalb dieser Frist widersprochen hat.

(10) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen und selbständig gewerblich oder freiberuflich Tätige. Alle Preise sind in Euro (€) und zzgl. 19 % MwSt. Wir akzeptieren die Zahlungsarten Lastschrift und Rechnung.

(11) Laufzeit und Kündigung

  1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Die Kündigung des Vertrages durch beide Vertragsparteien ist jederzeit zum Monatsende möglich.
  3. Zu ihrer Wirksamkeit bedarf die Kündigung der Schriftform, zuzustellen per Einschreiben/Rückschein oder per E-Mail an kuendigung@mobile-office.de.
  4. Die Kündigung wird mit Zugang des Kündigungsschreibens wirksam.

§ 9 Fortsetzung des Vertragsverhältnisses, Form von Willenserklärungen

(1) Das Vertragsverhältnis entsteht durch die Anmeldung des Auftraggebers über die Mobile Office Website bzw. die Bestätigung des vom Auftragnehmer zugesendeten Angebots und die Annahme des Auftragnehmers in Form der Anmeldungsbestätigung und Zusendung der Zugangsdaten zum Kunden-Login per E-Mail. Der Vertrag ist von beiden Parteien jederzeit kündbar. Die Kündigungsfrist für den Auftragnehmer beträgt drei Wochentage. Der Auftraggeber kann jederzeit zum Monatsende kündigen.

(2) Die Mobile Office Communications GmbH ist insbesondere zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn:

    1. der Auftraggeber seine bei Vertragsabschluss angegebene Anschrift ändert und dies der Mobile Office Communications GmbH nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert mitteilt; als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder Vergleichbares,
    2. der Auftraggeber mit der Zahlung von Leistungsentgelt aus zwei Rechnungen in Verzug gerät,
    3. der Auftraggeber schuldhaft gegen die Vertragsbedingungen verstößt und den Verstoß nicht in angemessener Frist nach Abmahnung durch die Mobile Office Communications GmbH abstellt. Bei erheblichen Verstößen ist eine Abmahnung entbehrlich,
    4. erhebliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Geschäftsgebaren des Auftraggebers gegen die guten Sitten (§ 138 BGB) oder ein gesetzliches Verbot (§ 134 BGB) verstößt,
    5. über das Vermögen des Auftraggebers das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

(3) Willenserklärungen in Bezug auf das Vertragsverhältnis bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form an info@mobile-office.de.

Letztere ist nur gewahrt, wenn der Aussteller der Erklärung seinen Namen hinzugefügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen hat (§ 126a BGB). Die Übermittlung per Telefax genügt nicht der Schriftform. Kündigungen und sonstige Willenserklärungen der Mobile Office Communications GmbH werden stets an die letzte von dem Auftraggeber benannte Post oder E-Mail-Anschrift gerichtet und sind auch dann wirksam, wenn der Auftraggeber dort nicht mehr erreichbar ist.

§ 10 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

(1) Bei einer Änderung der Rechtsform oder der Beteiligungsverhältnisse des Auftragnehmers bleibt der Dienstleistungsauftrag weiterhin, ohne Abschluss eines neuen Dienstleistungsauftrages, gültig. Änderungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Leistungen oder Preisen, werden dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Änderungen, so gelten diese als akzeptiert.

(2) Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Dienstleistungsauftrages unwirksam, nichtig oder nicht durchführbar sein, so soll die unwirksame, nichtige oder nicht durchführbare Bestimmung durch eine dem Auftragszweck am nächsten kommende Bestimmung ersetzt werden. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Auftragsbestandteile wird hierdurch nicht berührt.

(3) Der Auftraggeber erhält mit Erhalt des Vertrages per E-Mail einen Internet-Link zu diesen AGB.

(4) Für die Rechtsbeziehung zwischen der Mobile Office Communications GmbH und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Dies gilt – soweit nichts anderes vereinbart ist – auch für die Bestimmung von Tageszeiten, Feiertagen oder sonstigen, zeitlichen oder räumlichen Faktoren.

(5) Gerichtsstand ist das Amtsgericht Hamburg Sankt Georg.

Stand: 22.03.2024